Abtreiben bei negativer vorgeburtlicher Diagnose?

Taucht während der Schwangerschaft der Verdacht auf, dass ein Kind behindert oder schwer krank sein könnte, ist das für die Eltern meist ein grosser Schock.

Da es schwer vorstellbar ist, wie das Leben mit einem behinderten Kind aussehen könnte, empfiehlt es sich für betroffene Eltern, über Beratungsstellen (z.B. hope21) den Kontakt zu Eltern zu suchen, die Erfahrung mit einem solchen Kind haben. Dies hilft, die Situation besser einzuschätzen und eine weise Entscheidung zu treffen, nachdem der erste Schockzustand überwunden ist.

Kein Test ist unfehlbar und pränatale Ultraschalluntersuchungen sind ebenfalls nur bedingt aussagekräftig. So kann es sein, dass ein Kind, obwohl eindeutig auffällige Testergebnisse vorliegen, kerngesund ist. Umgekehrt ist es auch möglich, dass eine Behinderung trotz Abklärungen erst bei oder nach der Geburt zum Vorschein kommt.

Es gibt Eltern, die bei diagnostizierter Behinderung des Kindes eine Abtreibung vornehmen lassen. Dazu braucht es eine psychiatrische und fachärztliche Beurteilung.

Es gibt aber auch Eltern, die ihr Kind annehmen, ob gesund oder krank, nach dem Grundsatz, dass kranke Kinder noch mehr Liebe notwendig haben. Diese Eltern schenken ihrem Kind die ganze Liebe, auch wenn feststehen sollte, dass das Kind aufgrund einer Behinderung nur wenige Tage zu leben hätte.

Beschäftigen Sie sich bereits zu Beginn der Schwangerschaft mit der Frage, welche Haltung Sie bei einer Verdachtsdiagnose einnehmen würden. Wünschen Sie zu diesem Thema ein Beratungsgespräch? Liegt ein Befund vor, der Sie beunruhigt? Wir sind gerne für Sie da – kontaktieren Sie uns einfach!