Wie lange ist eine Abtreibung straflos?

In der Schweiz ist eine Abtreibung nur unter bestimmten Voraussetzungen straflos. Innerhalb von zwölf Wochen seit Beginn der letzten Periode kann eine schwangere Frau beim Arzt schriftlich eine Notlage geltend machen. Gegen Unterschrift erhält sie dann ein Verzeichnis von Vereinen und Stellen. Diese Organisationen bieten kostenlos moralische und materielle Hilfe. Sie geben zudem Auskunft über die Möglichkeit, das Kind nach der Geburt zur Adoption freizugeben.

Für Abtreibungen zu einem späteren Zeitpunkt (Spätabtreibung) ist zwingend ein ärztliches Urteil notwendig, das bestätigt, dass damit die Gefahr einer schwerwiegenden körperlichen Schädigung oder einer schweren seelischen Notlage von der Frau abgewendet werden kann. Die Gefahr muss umso grösser sein, je fortgeschrittener die Schwangerschaft ist.