Die Mutterschaftsentschädigung

Was ist die Mutterschaftsentschädigung?

Die Mutterschaftsentschädigung ist eine Sozialversicherung, welche erwerbstätigen Frauen den Erwerbsausfall bei Mutterschaft teilweise ausgleicht. Die Mutter, die anspruchsberechtigt ist, erhält während 14 Wochen nach der Geburt 80 % des durchschnittlichen früheren Erwerbseinkommens, höchstens aber Fr. 196.00 pro Tag. Der Betrag wird monatlich ausbezahlt. Der Arbeitgeber muss die Arbeitsstelle der Mutter mit demselben Pensum freihalten, damit sie ihre Erwerbstätigkeit wieder aufnehmen kann. Aber Achtung: Der Kündigungsschutz gilt nur bis 16 Wochen nach der Geburt. Danach kann das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber normal gekündigt werden.

Habe ich Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung?

Mütter, die jede der folgenden drei Voraussetzungen erfüllen, haben Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung:

  1. Im Zeitpunkt der Geburt steht die Mutter unter einem Arbeitsvertrag (womit sie als Arbeitnehmerin gilt) oder sie ist selbständigerwerbend (Selbständigerwerbende müssen bei einer Ausgleichskasse angeschlossen sein).
  2. Während der letzten 9 Monate vor der Geburt ist die Mutter obligatorisch bei der AHV versichert gewesen.
  3. Von diesen 9 Monaten ist die Mutter wenigstens 5 Monate als Arbeitnehmerin oder als Selbstständige erwerbstätig gewesen.

Auch wer im Zeitpunkt der Geburt Arbeitslosengeld bezieht, hat grundsätzlich Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung. Arbeitslose Mütter, die nach Ablauf der Mutterschaftsentschädigung weiterhin Arbeitslosengeld beziehen, müssen nach der Mutterschaftsentschädigung wieder vermittlungsfähig sein. Dazu muss auch die Kinderbetreuung geregelt sein. In der Zeit, in welcher die arbeitslose Frau Mutterschaftsentschädigung bezieht, wird kein Arbeitslosengeld ausgerichtet.

Sobald eine Mutter während der Zeit, die für den Bezug der Mutterschaftsentschädigung vorgesehen ist, ihre Erwerbstätigkeit wieder aufnimmt, endet der Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung.

Wie beantrage ich die Mutterschaftsentschädigung?

Die Mutter füllt das offizielle Anmeldeformular aus und gibt es mit den benötigten Beilagen ihrem Arbeitsgeber. Solche Beilagen können sein: ein amtlicher Personenausweis, Familienbüchlein, Geburtsurkunde, ärztliche Atteste, Nachweis obiger drei Voraussetzungen in EU/EFTA-Staaten und allenfalls weitere Dokumente.

Das Anmeldeformular finden Sie zum Beispiel hier.

Die Mutter soll sich mit ihrem Arbeitgeber absprechen, da manche Arbeitgeber das Formular selbst ausfüllen.