Die Sozialhilfe unterstützt Personen, die in eine Notlage geraten sind und keine andere Möglichkeiten haben, ihre Existenz und ihr menschenwürdiges Dasein zu sichern, mit Geld- und Naturalleistungen.
Wer sich in einer aktuellen Notlage befindet und nicht durch Sozialversicherungen oder andere Unterhaltspflichten vor dem Risiko der Armut abgesichert ist, kann Sozialhilfeleistungen beantragen. Anspruch hat, wer bedürftig ist bzw. wer nicht selbst vermag, für seinen momentanen Lebensunterhalt hinreichend oder rechtzeitig aufzukommen. Zu den Betroffenen gehören unter anderen alleinerziehende Mütter oder Väter, Grossfamilien oder Personen ohne Ausbildung. Auch reichen manchmal die Voraussetzungen für eine Sozialversicherung nicht oder nur teilweise aus. Das kommt z. B. vor bei Personen mit einem IV-Grad, der zu klein für eine IV-Rente ist, oder bei Arbeitslosen, die ausgesteuert sind, sowie bei Selbstständigen, die ihr Pensionskassenvermögen für die Selbstständigkeit aufgebraucht haben.
Personen, deren Teilzeitstelle nicht für die Existenzsicherung ausreicht, können ergänzend mit Leistungen der Sozialhilfe unterstützt werden.
Ob eine Person Sozialhilfeleistungen bekommt und wie viel, hängt vom individuellen Bedarf ab. Die Gemeinden und Kantone zahlen unterschiedliche Sozialhilfebeträge aus. Die SKOS-Richtlinien, nach denen sich die Sozialämter richten können, ermöglichen es, die Sozialhilfebeträge einigermassen einheitlich zu gestalten.
In den Beiträgen sind verschiedene Leistungen inbegriffen:
Um Sozialhilfeleistungen zu beantragen, melden Sie sich beim Sozialamt oder bei den Sozialen Diensten Ihrer Wohngemeinde.