Unterstützung durch die Sozialhilfe

Was leistet die Sozialhilfe?

Die Sozialhilfe unterstützt Personen, die in eine Notlage geraten sind und keine andere Möglichkeiten haben, ihre Existenz und ihr menschenwürdiges Dasein zu sichern, mit Geld- und Naturalleistungen.

Habe ich Anspruch auf Sozialhilfeleistungen?

Wer sich in einer aktuellen Notlage befindet und nicht durch Sozialversicherungen oder andere Unterhaltspflichten vor dem Risiko der Armut abgesichert ist, kann Sozialhilfeleistungen beantragen. Anspruch hat, wer bedürftig ist bzw. wer nicht selbst vermag, für seinen momentanen Lebensunterhalt hinreichend oder rechtzeitig aufzukommen. Zu den Betroffenen gehören unter anderen alleinerziehende Mütter oder Väter, Grossfamilien oder Personen ohne Ausbildung. Auch reichen manchmal die Voraussetzungen für eine Sozialversicherung nicht oder nur teilweise aus. Das kommt z. B. vor bei Personen mit einem IV-Grad, der zu klein für eine IV-Rente ist, oder bei Arbeitslosen, die ausgesteuert sind, sowie bei Selbstständigen, die ihr Pensionskassenvermögen für die Selbstständigkeit aufgebraucht haben.

Personen, deren Teilzeitstelle nicht für die Existenzsicherung ausreicht, können ergänzend mit Leistungen der Sozialhilfe unterstützt werden.

Wie viel Unterstützung bekomme ich?

Ob eine Person Sozialhilfeleistungen bekommt und wie viel, hängt vom individuellen Bedarf ab. Die Gemeinden und Kantone zahlen unterschiedliche Sozialhilfebeträge aus. Die SKOS-Richtlinien, nach denen sich die Sozialämter richten können, ermöglichen es, die Sozialhilfebeträge einigermassen einheitlich zu gestalten.
In den Beiträgen sind verschiedene Leistungen inbegriffen:

  • Dazu gehören die medizinische Grundversorgung mit der Krankenkassenprämie und die nötigen Zahnbehandlungen sowie die Wohnkosten mit den üblichen Nebenauslagen. Die Beträge richten sich nach den ortsüblichen Kosten. Jedoch sind dies immer bescheidene Leistungen, die am Existenzminimum liegen.
  • Im materiellen Grundbedarf für den Lebensunterhalt wird der Bedarf eines Haushaltes für Essen, Kleidung, Benutzung des öffentlichen Verkehrs, Coiffeur usw. gedeckt. Darin sind auch die Windeln inbegriffen. Die Höhe des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt schlagen die SKOS-Richtlinien vor.
  • Bezahlt werden zudem Leistungen mit Anreizcharakter, die Sozialhilfeempfänger unterstützen, vom Bezug der Sozialhilfe unabhängig zu werden. Dazu gehören zum Beispiel Einkommensfreibeiträge für Erwerbstätige oder Integrationszulagen für Personen mit Migrationshintergrund.
  • Auch gibt es situationsbedingte Leistungen, die für Mütter, Väter und Familien von Bedeutung sein können. So kann zum Beispiel der Instrumentalunterricht oder die Mitgliedschaft in einem Fussballverein bezahlt werden, wenn dies für die soziale Integration des Kindes notwendig ist.

Wie beantrage ich Sozialhilfeleistungen?

Um Sozialhilfeleistungen zu beantragen, melden Sie sich beim Sozialamt oder bei den Sozialen Diensten Ihrer Wohngemeinde.