Straflose Abtreibung

Abtreibung: grundsätzlich rechtswidrig und strafbar

Gemäss der gesetzlichen Regelung in Artikel 118 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) ist in der Schweiz die Abtreibung vom Grundsatz her rechtswidrig und strafbar. Sie kann je nach Straftatbestand mit fünf Jahren Haft sanktioniert werden. Abtreibungen gegen den Willen der Frau werden mit bis zu zehn Jahren Haft sanktioniert.

Straflosigkeit als Ausnahme

Die Straflosigkeit der Abtreibung hat im Gesetz beinahe den Charakter einer Ausnahme. Denn Abtreiben bleibt nur unter bestimmten Voraussetzungen, die Art. 119 StGB (strafloser Schwangerschaftsabbruch) regelt, straflos. Eine der Voraussetzungen bei urteilsfähigen Frauen ist, dass sie schriftlich geltend machen, sich in einer Notlage zu befinden. Sie darf den Eingriff auch nicht selbst durchführen. Sie hat sich zuvor vom Arzt beraten zu lassen und erhält von ihm ein Verzeichnis mit allen Organisationen, die kostenlose Hilfe und Unterstützung anbieten.