Regelung der Abtreibung nach Vergewaltigung

Bei Schwangerschaften infolge einer Vergewaltigung gelten in Bezug auf eine Abtreibung dieselben Gesetze wie in anderen Fällen. In der Schweiz ist die Abtreibung grundsätzlich strafbar (Art. 118 Abs. 1 StGB), bleibt aber unter gewissen Bedingungen gemäss Art. 119 Abs. 1 StGB straflos.