Bei Schwangerschaften infolge einer Vergewaltigung gelten in Bezug auf eine Abtreibung dieselben Gesetze wie in anderen Fällen. In der Schweiz ist die Abtreibung grundsätzlich strafbar (Art. 118 Abs. 1 StGB), bleibt aber unter gewissen Bedingungen gemäss Art. 119 Abs. 1 StGB straflos.