Abtreibung durch Absaugung

Die Absaugung wird ab der 7. Schwangerschaftswoche vorgenommen. Der Eingriff erfolgt in der Schweiz meistens ambulant.

Die Abtreibung durch Absaugung wird unter Narkose vorgenommen. Dabei kann sowohl die Vollnarkose als auch eine lokale Betäubung angewandt werden. Frauen, die noch kein Kind geboren haben, werden vor dem Eingriff Hormone (Prostaglandine) verabreicht, damit der Muttermund weich wird. Diese Hormone werden den Schwangeren mit einer Spritze verabreicht, über die Einnahme von Pillen oder mit einem Gel in die Scheide zugeführt.

Anschliessend wird der Muttermund mit Hegarstiften erweitert. Der Arzt führt dann durch den geöffneten Muttermund einen Schlauch aus Kunststoff in die Gebärmutter. Dieser ist an eine Absaugpumpe angeschlossen. Mittels einer kräftigen Saugwirkung wird der Embryo stückweise abgesaugt sowie der Mutterkuchen (Plazenta) aus der Gebärmutter entfernt.

Der Arzt überprüft nach der Abtreibung mit einem Ultraschallgerät, ob sich noch Gliedmassen des Embryos in der Gebärmutter befinden. Auch diese werden abgesaugt oder durch eine Ausschabung entfernt.

Etwa zwei Stunden nach der Operation wird die Frau entlassen. Sie hat sich nach ein bis zwei Wochen einer Nachkontrolle zu unterziehen.​