Abtreibung durch Ausschabung

Dieses Verfahren der Ausschabung kommt zwischen der siebten und zwölften Schwangerschaftswoche zum Einsatz. Der Muttermund wird zuerst mit Hegarstiften ausgeweitet, noch stärker als bei der Absaugung. Wie weit der Muttermund gedehnt werden muss, hängt von der Grösse des ungeborenen Kindes ab. Im Anschluss wird es mit einer Curette (Schabeisen) von der Gebärmutter losgetrennt, in Stücke zerteilt und samt Mutterkuchen (Plazenta) ausgeschabt.

Diese Methode der Abtreibung wird in der Schweiz mittlerweile von zahlreichen Ärzten nicht mehr angewandt, da es mehr Zeit beansprucht. Zudem treten häufiger Komplikationen auf als bei der Absaugung, wobei auch bei der Absaugung Entzündungen in der Gebärmutter entstehen können, welche eine weitere Behandlung durch Ausschabung erforderlich machen.