Untersuchungen mit Ultraschallverfahren

In einer Schwangerschaft, die ohne Verdacht auf eine Erkrankung oder Gefährdung von Mutter und Kind verläuft, sind üblicherweise zwei Untersuchungen mit Ultraschallverfahren vorgesehen. Die dadurch entstehenden Kosten werden durch die Grundversicherung gedeckt. Eine erste Untersuchung findet zwischen der 11. und 14., eine spätere zwischen der 20. und 23. Schwangerschaftswoche statt.

Bei unklarem Befund übernimmt die Grundversicherung unter Umständen weitere Ultraschalluntersuchungen.

Die erste Untersuchung dient dazu, eine Eileiterschwangerschaft auszuschliessen und die Schwangerschaft zu bestätigen. Sie zeigt auch, ob es sich um eine Mehrlingsschwangerschaft handelt. Zudem kann durch eine Messung des Kindes die Schwangerschaft datiert werden. Der Arzt wird manchmal den zuvor rechnerisch ermittelten Geburtstermin korrigieren. So kann bei der nächsten Ultraschalluntersuchung festgestellt werden, ob das Kind normal wächst. Starke Fehlbildungen sind bereits beim ersten Ultraschall sichtbar.

Der zusätzliche sogenannte Feinultraschall, welcher ebenfalls zwischen der 20. und 23. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden kann, gehört nicht zur Regeluntersuchung. Hierbei handelt es sich um eine sehr aufwendige Untersuchung mit einem ausführlichen Screening der Organe des ungeborenen Kindes. Genetische Anomalien lassen sich hierbei nicht feststellen.

Alle diese Ultraschalluntersuchungen sind schmerzfrei und nach derzeitigem Wissensstand nicht gesundheitsschädlich.