Ein Kind erwarten, wenn man invalid ist

Kinderrente

Wenn Sie eine Invalidenrente beziehen und ein Kind erwarten, wird Ihr Kind Anrecht auf eine Kinderrente zu Ihrer IV-Rente haben. Die Kinderrente der IV entspricht 40 % der IV- Rente des invaliden Elternteils. Wenn beide Elternteile Kinderrenten für dasselbe Kind erhalten, werden diese zwei Kinderrenten auf maximal 60 % gekürzt. Der Anspruch auf eine Kinderrente setzt mit dem Anspruch der IV-Rente des invaliden Elternteils ein. Er endet mit dem Wegfall dessen IV-Rente oder wenn das Kind das 18. Lebensjahr (bei Ausbildung das 25.) erreicht hat.

Wie beantrage ich die Kinderrente zu meiner IV-Rente?

Melden Sie sich bei der IV-Stelle Ihres Wohnkantons. Dort beantragen Sie eine Kinderrente zu Ihrer IV-Rente. Sie benötigen dazu eine Geburtsurkunde ihres Kindes. Ist dieses im Alter eines jungen Erwachsenen, benötigen Sie eine Bescheinigung seiner Ausbildung.

Assistenzbeitrag

Wenn Sie zusätzlich zur Ihrer IV-Rente eine Hilfslosenentschädigung erhalten, können Sie einen Assistenzbeitrag für die Betreuung Ihres Kindes beantragen. Mit dem Assistenzbeitrag können Sie die Hilfe einer Drittperson für die Kinderbetreuung finanzieren. Der Anspruch auf den Assistenzbeitrag setzt mit dem Beginn des Arbeitsvertrags der Hilfsperson ein. Er entspricht Fr. 32.90 pro Stunde. Besitzt die Hilfsperson eine spezielle Qualifikation, werden Fr. 49.40 pro Stunde und für Nachtdienst Fr. 87.80 pro Stunde ausgerichtet.

Wie beantrage ich einen Assistenzbeitrag?

Der Assistenzbeitrag muss von Ihnen selbst geltend gemacht werden. Dazu kontaktieren Sie Ihre IV-Stelle.