Spätabtreibung

Abtreibungen nach der 12. Schwangerschaftswoche

Grundsätzlich gilt in der Schweiz eine Fristenlösung, der zufolge eine Frau, die schriftlich bestätigt, in einer Notsituation zu sein, innerhalb von zwölf Wochen seit Beginn der letzten Periode eine Abtreibung straflos vornehmen lassen kann. Danach gilt eine Abtreibung ausnahmsweise auch dann als straflos, wenn sie nach ärztlichem Urteil notwendig ist, damit von der schwangeren Frau die Gefahr einer schwerwiegenden körperlichen Schädigung oder einer schweren seelischen Notlage abgewendet werden kann. Bei einer Spätabtreibung muss die Gefahr umso grösser sein, je fortgeschrittener die Schwangerschaft ist.

Gerade eine Spätabtreibung kann für die Frau eine nicht zu unterschätzende psychische Belastung mit sich bringen. Je nach dem Entwicklungsstadium des Kindes, wird dieses beim Eingriff im Mutterleib getötet und anschliessend geboren.

Eine Bedenkfrist zwischen Beratungsgespräch und Abtreibung ist in der Schweiz nicht vorgeschrieben, ist jedoch wegen der Tragweite der Entscheidung zu empfehlen.

Krisenintervention

Die oft unerwarteten Ergebnisse der vorgeburtlichen Diagnostik können die Betroffene stark unter Druck setzen und verunsichern. Ängste und auch Fragen wie etwa nach einer finanziellen Bewältigung und nach möglichen Reaktionen des Umfeldes auf ein behindertes Kind machen sich breit.

Die Vorstellung von einem Leben mit einem nicht gesunden Kind, ist für viele ein völlig neuer Gedanke und mit zahlreichen Unsicherheiten verbunden. Nicht selten sind betroffene Frauen und Paare damit überfordert. In dieser Situation ist ein Gespräch mit externen Fachkräften sehr sinnvoll.

Was eine Abtreibung in einem auslöst, ist nicht absehbar. Darum sollte sich niemand durch eine entsprechende Diagnose unter Druck setzen lassen. Eine Entscheidung über Leben oder Tod des eigenen Kindes zu treffen, kann überfordern.

Gerne dürfen Sie sich an uns wenden und unser kostenloses Beratungsangebot in Anspruch nehmen.